Das Gesundheitsamt hat die Quarantäne für ein Wohn- und Pflegeheim in Bad Soden-Salmünster aufgehoben. Nach einem positiven Coronavirus-Befund bei einem Bewohner, der sich derzeit in Behandlung in einem Krankenhaus befindet, war die komplette Einrichtung am Freitag vorsorglich isoliert worden. Die Quarantäne wurde vom Gesundheitsamt zunächst bis Dienstag (28.07.) angeordnet, um die Testergebnisse der anderen 24 Bewohner und des rund 30-köpfigen Personals abzuwarten. Die letzten Ergebnisse liegen dem Kreis nun vor, durchweg alle weisen einen negativen Befund aus. ...
Derweil meldete das Gesundheitsamt am Dienstag sechs Neuinfektionen aus Hanau (4) und Maintal (2). Die Gesamtzahl aller Fälle stieg auf 865. Zieht man davon die 762 als genesen geltenden Personen (+4) sowie die 49 ab, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind, so gibt es aktuell 54 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden vier Patienten aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Montag vier Neuninfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die Betroffenen wohnen in Hanau und Maintal (je 2). Damit stieg die Gesamtzahl aller Fälle auf 859.kamen am Sonntag keine weiteren hinzu. ...
Zieht man die 758 als genesen geltenden Fälle sowie die 49 ab, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind, so gibt es derzeit 52 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden vier Patienten aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Sonntag in Sachen Covid-19 keine Veränderungen gegenüber Samstag gemeldet. Nachdem am Samstag vier positive Coronavirus-Fälle zu melden waren, kamen am Sonntag keine weiteren hinzu. ...
Es bleibt damit bei insgesamt 855 Covid-19-Fällen, von denen 758 bereits als genesen gelten, 48 Coronavirus-Infizierte sind noch „aktiv“. Stationär behandelt werden drei Patienten aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Samstag vier Neuninfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die Betroffenen wohnen in Hanau (3) und Erlensee. Damit stieg die Gesamtzahl aller Fälle auf 855. ...
Zieht man die 758 als genesen geltenden Fälle sowie die 49 ab, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind, so gibt es derzeit 48 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden drei Patienten aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Freitag für ein Pflegeheim in Bad Soden-Salmünster Quarantäne angeordnet. Zuvor war ein Bewohner der Einrichtung „Brücke“ bei einem Krankenhausaufenthalt positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das Gesundheitsamt hat umgehend die Ermittlungen über mögliche Infektionswege und Kontaktpersonen innerhalb des Hauses aufgenommen. Vorsorglich gilt für das komplette Wohn- und Pflegeheim Quarantäne, um eine weitere Verbreitung des Virus nach Möglichkeit zu unterbinden.
Die besondere Bewohnerstruktur der Einrichtung macht es nach Einschätzung des Gesundheitsamts erforderlich, trotz eines bisher einzelnen Falls eine größere Isolationsmaßnahme anzuordnen. Mehrere Menschen in der „Brücke“ benötigen intensive und aufwändige Pflege, haben also nahen Kontakt zum Pflegepersonal. Der Ansteckungsweg beim bestätigten Fall ist unklar, ebenso unklar sind mögliche weitere Infektionen. ...
Für alle 24 Bewohner und das rund 30-köpfige Personal hat das Gesundheitsamt Testungen vermittelt. Das Personal darf ab sofort nur unter strengen Schutzauflagen seiner Arbeit nachgehen und muss sich ansonsten zu Hause isolieren. Mit dem Vorliegen aller Ergebnisse ist bis Anfang der neuen Woche zu rechnen. Die Quarantäne gilt daher vorläufig bis Dienstag.
Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler hat Bürgermeister Dominik Brasch über die Maßnahme informiert. Ebenso hat sich der Verwaltungsstab des Main-Kinzig-Kreises am Freitagnachmittag mit den nächsten Schritten beschäftigt. Die medizinische, betreuerische und materielle Versorgung sind über den Träger der Einrichtung, das Behinderten-Werk Main-Kinzig, sowie unterstützende Kräfte sichergestellt.
Das Wohn- und Pflegeheim in Bad Soden-Salmünster ist die dritte Einrichtung, die derzeit im Main-Kinzig-Kreis wegen Covid-Fällen unter Quarantäne steht. Zwei Flüchtlingsunterkünfte in Gelnhausen hatte das Gesundheitsamt vergangenen Freitag quarantänisiert, insgesamt haben sich dort zwölf Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die angeordnete Quarantäne für die Gelnhäuser Unterkünfte gilt jeweils noch bis kommenden Freitag.
Vier neue Covid-Fälle am Freitag
Neben dem Covid-Fall aus Bad Soden-Salmünster hat das Gesundheitsamt am Freitag drei weitere Neuinfektionen aus Maintal (2) und Hanau gemeldet. Damit stieg die Gesamtzahl aller Fälle auf 851. Zieht man die 758 als genesen geltenden Personen sowie die 49 ab, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind, so gibt es derzeit 44 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden drei Patienten aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag eine Neuinfektion mit dem Coronavirus gemeldet, die betroffene Person wohnt in Nidderau. Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle liegt somit bei 847. ...
Als genesen gelten 758 Personen (+3), 49 sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. 40 Fälle sind noch „aktiv“. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch vier Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet, Die betroffenen wohnen in Hanau(2), Freigericht und Neuberg. ...
Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle liegt somit bei 846. Als genesen gelten 755 Personen, 49 sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben, 42 Fälle sind noch aktiv. Stationär behandelt wird ein Patient aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Dienstag drei Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet, zwei in Gelnhausen und eine in Maintal. Die beiden Gelnhäuser wohnen in der Flüchtlingsunterkunft „Am Schandelbach“, die das Gesundheitsamt am Freitag ebenso unter Quarantäne gestellt hatte wie die Einrichtung „Vor der Kaserne“. ...
Stand Dienstag haben sich in der Einrichtung „Vor der Kaserne“ neun Bewohner mit dem Coronavirus infiziert. Am Schandelbach sind bislang drei Fälle laborbestätigt, dort liegen jedoch noch nicht alle Ergebnisse vor. Das Gesundheitsamt beobachtet das Infektionsgeschehen engmaschig und genau. Dazu gehören auch weitere Testungen vor Ablauf der bis nächste Woche dauernden Quarantänemaßnahmen.
Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle stieg damit am Dienstag auf 842. Zieht man die 755 als genesen geltenden Personen sowie die 49 Fälle, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben 38 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird ein Patient aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Zwei Flüchtlingsunterkünfte in Gelnhausen hat das Gesundheitsamt vergangenen Freitag unter Quarantäne gestellt und den insgesamt 157 Bewohnern einen Coronatest vermittelt. Für die Einrichtung „Vor der Kaserne“ liegen nun auch die letzten Testergebnisse vor, die durchweg einen Negativbefund aufweisen. Damit bleibt es dort bei acht Coronavirus-Infizierten. Mit Testergebnissen aus der Einrichtung „Am Schandelbach“ ist in Kürze zu rechnen.
Hintergrund der Quarantäne-Maßnahme war ein Covid-Ausbruch in einem Bereich der Einrichtung „Vor der Kaserne“. Am Freitag erreichte das Gesundheitsamt auch die Laborbestätigung eines Falls am „Schandelbach“. Um eine mögliche Verbreitung des Virus schnell eindämmen zu können, entschied sich der Main-Kinzig-Kreis für den jeweils weitreichenden Schritt des Quarantänisierens in beiden Flüchtlingsunterkünften. ...
Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler zeigte sich indes besorgt über Ereignisse abseits des Infektionsgeschehens. So habe der Verwaltungsstab schon am Donnerstag Kenntnis darüber erhalten, dass Menschen mit Fluchthintergrund pauschal von der Arbeit nach Hause geschickt und an wichtigen Anlaufpunkten zur individuellen Versorgung abgewiesen wurden. „Das haben wir bei ähnlichen Ausbrüchen in Unterkünften in Hanau und Maintal so nicht erlebt“, sagte Erste Kreisbeigeordnete Simmler. „Der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Gelnhausen tun gemeinsam sehr viel, um allen Menschen unabhängig von Sprachhürden die Gründe und Folgen einer Quarantäne zu erklären. Wir helfen bei der Versorgung mit dem Nötigen und Wichtigen, damit keiner das Haus verlassen muss. Die Umsetzung der Isolationsmaßnahmen wird überprüft. Wir können also festhalten: Wer sich häuslich isolieren muss, ist zu Hause. Alle anderen Menschen, ob nun aus anderen Einrichtungen oder aus anderen Wohnungen, dürfen arbeiten und einkaufen gehen wie sonst jeder von uns auch.“
Das Gesundheitsamt hat am Montag keine Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl aller Fälle weiter bei 839. Zieht man davon die 755 als genesen geltenden Fälle sowie die 49 Personen, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so gibt es noch 35 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Wie das Gesundheitsamt für den Main-Kinzig-Kreis meldet, gibt es am Sonntag keine neuen bestätigten Infektionen mit Covid-19. Allerdings können zwei Personen zusätzlich als genesen eingestuft werden. ...
Damit bleibt es nach den vier positiven Befunden vom Samstag bei insgesamt 839 registrierten Fällen seit Ausbruch der Pandemie. Die Zahl der „aktiven“ Fälle reduziert sich auf 35 Personen im gesamten Kreisgebiet. Stationär behandelt wird weiterhin ein Patient aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Am Samstag wurden vier neue Infektionen mit Covid-19 für den Main-Kinzig-Kreis gemeldet. Davon sind zwei Befunde den Gelnhäuser Flüchtlingsunterkünften zuzuordnen, für die das Kreisgesundheitsamt am Freitag bereits Quarantäne angeordnet hat. Die Auflagen werden in Abstimmung mit der Stadt entsprechend überwacht. Die weiteren zwei neuen Fälle kommen aus Maintal und Niederdorfelden. Am Samstag ist zudem eine große Zahl negativer Ergebnisse rund um die Gelnhäuser Flüchtlingsunterkunft eingegangen, nur noch wenige Resultate stehen aus. ...
Damit ist die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle im Main-Kinzig-Kreis auf 839 angestiegen. Zieht man die 753 als genesen geltenden Fälle sowie die 49 Personen, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben aktuell noch 37 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat neun Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Sieben davon sind den Gelnhäuser Flüchtlingsunterkünften zuzuordnen, für die der Kreis am Freitag Quarantäne angeordnet hat. Die weiteren Betroffenen wohnen in Biebergemünd und Neuberg. Damit ist die Gesamtzahl aller Fälle auf 835 angestiegen. Zieht man davon die mittlerweile 753 als genesen geltenden Fälle (+3) sowie die 49 Personen, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben 33 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis. ...
Die 33 „aktiven“ Fälle verteilen sich auf neun der 29 Städte und Kommunen im Main-Kinzig-Kreis: Gelnhausen (12), Hanau, Maintal (je 5), Bad Orb, Biebergemünd (je 3), Bad Soden-Salmünster (2), Neuberg, Rodenbach und Steinau.
Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag vier weitere Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten, als genesen eingestuft. Neuinfektionen mussten keine gemeldet werden. Damit ist auch die Situation in der Gelnhäuser Flüchtlingsunterkunft unverändert. ...
Das Gesundheitsamt hatte aufgrund eines laborbestätigten Covid-Falls in der Einrichtung vorsorglich für mehr als 30 Personen die häusliche Isolierung angeordnet. Am Donnerstagvormittag haben sie einen Coronatest erhalten, mit ersten Ergebnissen ist in Kürze zu rechnen. Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle liegt damit weiterhin bei 826. Zieht man die mittlerweile 750 als genesen geltenden Personen sowie 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so bleiben noch 27 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises hat am Mittwoch für mehr als 30 Personen einer Gelnhäuser Flüchtlingsunterkunft häusliche Isolierung angeordnet. Grund ist ein Covid-19-Fall in der Gemeinschaftseinrichtung, wobei die mit dem Coronavirus infizierte Person von den anderen bereits räumlich separiert lebt. Allen direkten Kontaktpersonen ist für Donnerstag ein Coronatest vermittelt worden; mit den Ergebnissen ist in den folgenden Tagen zu rechnen.
Für die weiteren Bewohner der Einrichtung hat das Gesundheitsamt die dringende Empfehlung ausgegeben, Kontakte untereinander und insbesondere zu Dritten ebenfalls zu reduzieren. Die angeordnete Isolierung gilt für sie aber nicht. ...
In einer gemeinsamen Sitzung mit Bürgermeister Daniel Glöckner und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung haben Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler und der Verwaltungsstab des Kreises am Mittwochmittag das weitere Vorgehen abgestimmt. Um die Versorgung der häuslich isolierten Bewohnerinnen und Bewohner kümmert sich die Stadt Gelnhausen. Sie wird ebenso mit örtlichen Kräften bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen.
„Wir bewerten jeden Fall in einer Einrichtung neu. Wichtig ist es, mögliche Infektionsketten früh und wirksam zu unterbinden. Das ist uns in den vergangenen Wochen und Monaten durch umfangreichere Isolationsmaßnahmen jeweils gelungen. Klar ist aber auch, dass Infektionen schon stattgefunden haben können, bevor bei einer Person überhaupt Symptome aufgetreten sind. Insofern halten wir die Situation in Gelnhausen genau im Blick und überprüfen jeden Tag die angeordneten Maßnahmen von Neuem, ob sie ausreichen, gerade auch auf Grundlage der Testungen von Donnerstag“, erklärte Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler.
Covid-Fälle in Flüchtlingsunterkünften hat es bereits in Hanau und Maintal gegeben, die Einrichtung in Gelnhausen ist somit die dritte. Durch frühzeitig ergriffene Isolierungsmaßnahmen des Gesundheitsamts und das Zusammenspiel der Städte mit dem Main-Kinzig-Kreis konnte in Hanau und Maintal die Gesamtzahl der Fälle jeweils auf drei begrenzt werden.
Sechs neue Coronavirus-Fälle am Mittwoch
Insgesamt hat das Gesundheitsamt am Mittwoch sechs neue Coronavirus-Fälle gemeldet. Die Betroffenen wohnen in Gelnhausen, Hanau und Maintal (je 2). Als genesen gelten zwei weitere Personen. Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle seit Ausbreitung des Virus im März ist damit auf 826 angestiegen. Zieht man die mittlerweile 746 Genesenen sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben noch 31 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Am Dienstag hat das Gesundheitsamt eine weitere Corona-Neuinfektion in Hanau gemeldet. Damit stieg die Gesamtzahl aller nachgewiesenen Covid-Fälle auf 820. ...
Zieht man davon die 744 als genesen geltenden Personen (+5) sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so gibt es derzeit noch 27 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt wird eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises meldet am Montag keine neuen Infektionen mit Covid-19. Dafür können fünf Personen als genesen eingestuft werden, darunter auch drei Bürger aus Biebergemünd. ...
Damit reduziert sich die Zahl der „aktiven Fälle“ im Kreisgebiet auf jetzt noch 31. Die Gesamtzahl aller nachgewiesenen Covid-Fälle liegt weiterhin bei 819. Stationär behandelt wird derzeit eine Person aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Am Samstag hat das Gesundheitsamt zwei Corona-Neuinfektionen in Gelnhausen und Hanau gemeldet, am Sonntag wurden keine weiteren positiven Testergebnisse aus den Laboren übermittelt. Damit stieg die Gesamtzahl aller nachgewiesenen Covid-Fälle an diesem Wochenende auf 819. ...
Zieht man davon die 734 als genesen geltenden Personen sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so gibt es derzeit noch 36 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden zwei Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Am Samstag hat das Gesundheitsamt zwei weitere Corona-Neuinfektionen in Gelnhausen und Hanau gemeldet. Damit stieg die Gesamtzahl aller nachgewiesenen Covid-Fälle auf 819. ...
Zieht man davon die 734 als genesen geltenden Personen sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so gibt es derzeit noch 34 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden zwei Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Freitag eine Neuinfektion mit dem Coronavirus gemeldet. Die betroffene Person wohnt in Maintal. Seit Ausbreitung des Virus im März haben sich somit 817 Bürgerinnen und Bürger mit dem Coronavirus infiziert. ...
Zieht man davon die mittlerweile 734 als genesen geltenden Fälle sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben noch 34 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden zwei Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag zwei Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die betroffenen Personen wohnen in Bad Orb und Biebergemünd. Seit Ausbreitung des Virus im März haben sich somit 816 Bürgerinnen und Bürger mit dem Coronavirus infiziert. ...
Zieht man davon die mittlerweile 734 als genesen geltenden Fälle sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben noch 33 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden zwei Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch vier Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die betroffenen Personen wohnt in Bad Soden-Salmünster (2), Hanau und Rodenbach. Als genesen stufte das Gesundheitsamt neun weitere Personen ein. ...
Seit Ausbreitung des Virus im März haben sich somit 814 Bürgerinnen und Bürger mit dem Coronavirus infiziert. Zieht man davon die mittlerweile 734 als genesen geltenden Fälle sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben noch 31 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden drei Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Fragen und Antworten rund um Infektionsschutz bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten – Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 8. Juli.
Mit Beginn der Sommerferien steht für viele Familien der Urlaub an. Durch die Corona-Pandemie müssen Reisende dabei einige Hinweise und Verpflichtungen dringend beachten. Das Gesundheitsamt bittet darum, dass sich alle Reisenden am besten vorher über das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) und das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) über die Hinweise zum Zielland informieren. Für die Rückkehr aus dem Ausland gelten ansonsten insbesondere für sogenannte Risikogebiete besondere Auflagen, die der Main-Kinzig-Kreis mit Blick auf sensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Pflegeheime und Krankenhäuser per Allgemeinverfügung noch einmal verschärft hat. ...
Wie kann ich mich schon während des Urlaubs vor einer Coronavirus-Infektion schützen?
Der wirksamste Schutz ist: Abstands- und Hygieneregeln beachten und in Situationen Mund-Nasen- Bedeckungen tragen, in denen Mindestabstände unterschritten werden. Prinzipiell gelten also die Empfehlungen, die auch im Alltag in Deutschland gelten.
Wann muss ich meine Reiserückkehr dem Gesundheitsamt melden?
Nach geltender Verordnungslage dann, wenn eine einzelne Person oder eine Gruppe aus einem Staat zurückkehrt, der laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wird. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist ein rechtzeitiger, tagesaktueller Blick auf die Übersicht unter www.rki.de nötig.
Was sind Risikogebiete und was muss man als Einreisender von dort beachten?
Als Risikogebiete weist das Robert-Koch-Institut die Staaten aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Wer in Hessen lebend aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu isolieren. Das heißt, dass es der Person in diesem Zeitraum nicht gestattet ist, Besuch zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört. Zudem muss die Person dem Kreisgesundheitsamt eine Meldung über ihre Rückkehr machen. Von der verpflichtenden häuslichen Isolierung sind nur die Einreisenden aus Risikogebieten ausgenommen, die ein ärztliches Zeugnis und einen molekularbiologischen PCR-Test nachweisen können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Das Attest muss eine körperliche Untersuchung und Befragung umfassen. Wer beides vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne. Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist dennoch notwendig.
Wie meldet man eine Rückkehr aus Risikogebieten im Main-Kinzig-Kreis?
Die Meldung einer Einreise aus Risikogebieten geht im Main-Kinzig-Kreis schnell und bequem online über das „CoroNetz“ auf der Seite www.mkk.de. Ein Kontaktformular steht unter: „Sie wollen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder kehren von einer Reise zurück?“ Nähere Infos, die einzelnen Regelungen durch die Landesverordnung, die Allgemeinverfügung des Kreises sowie Hinweise zur Quarantäne sind ebenfalls im „CoroNetz“ zu finden.
Gelten im Main-Kinzig-Kreis andere Regeln als in anderen Landkreisen?
Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen teilweise über die Verordnungslage des Landes Hessen hinausgeht. Zum Schutz von „Gemeinschaftseinrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheime oder Krankenhäuser werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsorglich in größerem Maße häuslich isoliert und geschützt. Das betrifft jene, die nicht mitgereist sind, aber im selben Hausstand wohnen und in diesen Einrichtungen betreut, unterrichtet oder beschäftigt werden. Für den Zeitraum von 14 Tagen gilt für sie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Kindertagespflegestellen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Der Zeitraum kann nur dann etwas verkürzt werden, wenn der Reiserückkehrer nach frühestens sieben Tagen mit einem ärztlichen Zeugnis und einem adäquaten Coronatest nachweisen kann, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Weitere Auflagen für Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten bereits, wobei das Gesundheitsamt dort, wo es nötig erscheint, seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des stärkeren Infektionsschutzes auslegt.
Wann wirken sich die Regeln im Main-Kinzig-Kreis auf Urlauber aus?
In der Urlaubs- und Ferienzeit sind verschiedene Konstellationen innerhalb einer Familie beziehungsweise eines Hausstands denkbar. Bei bestimmten Konstellationen greift die Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises, nämlich dann, wenn ein Familienmitglied desselben Hausstands in einer sensiblen Einrichtung betreut oder beschäftigt wird. Derzeit dürfen beispielsweise Kinder und Jugendliche, die nicht mitgereist waren, ununterbrochen Schulen und Kitas besuchen – und bleiben erst dann als „Kontaktperson“ zu Hause, wenn der Reiserückkehrer im eigenen Haushalt Erkältungssymptome entwickelt hat. Bis dahin hat die Weiterverbreitung des Virus aber oft schon stattgefunden, wie die jüngsten Ereignisse in Grundschulen des Main-Kinzig-Kreises gezeigt haben.
Was bleibt unverändert?
Das lässt sich am besten mit Beispielen aufzeigen:
Ø Ein Familienmitglied oder die ganze Familie kehren aus einem Urlaubsort zurück, der derzeit kein Risikogebiet ist, etwa die Niederlande oder Frankreich: keine Quarantäne – keine zusätzlichen Auflagen.
Ø Ein oder mehrere Familienmitglieder kehren aus einem Risikogebiet zurück und haben im eigenen Hausstand weder Kinder noch Erwachsene, die in sensiblen
„Gemeinschaftseinrichtungen“ unterwegs sind: Quarantäne nur für die Rückkehrer – es gilt die Verordnung des Landes Hessen dazu.
Diese Beispiele setzen jeweils voraus, dass kein Mitglied der genannten Familien Erkältungssymptome wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen aufweist.
Wo gibt es Unterschiede?
Auch dazu einige Beispiele, die ganz wesentliche Konstellationen abdecken, um die es dem Main- Kinzig-Kreis geht:
Ø Ein oder mehr Familienmitglieder kehren aus einem Risikogebiet zurück und leben zusammen mit Personen, die zur Schule oder in die Kita gehen, dort arbeiten, beziehungsweise in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung beschäftigt sind – 14-tägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot für alle aus dem Bereich Schulen und Kitas (MKK-Regelung) und 14-tägige Tätigkeit unter Schutzausrüstung im Bereich medizinischer und pflegerischer Einrichtungen (Landesverordnung); für alle anderen im Hausstand gelten die gewohnten Hinweise und Regeln (Landesverordnung).
Ø Ein Familienmitglied kehrt aus einem Risikogebiet mit einem kurz zuvor im Urlaubsland erstellten Coronatest zurück (negativer Befund); zu Hause lebt er mit Kindern oder Erwachsenen zusammen, die in sensiblen Einrichtungen unterwegs sind – 14-tägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot für alle aus dem Bereich Schulen und Kitas (MKK-Regelung) und 14-tägige Tätigkeit unter Schutzausrüstung in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, und zwar jeweils so lange, bis der Reiserückkehrer ein ärztliches Zeugnis auf Basis eines adäquaten Coronatests vorlegen kann, frühestens sieben Tage nach der Einreise (MKK-Regelung).
Ø Einige Familienmitglieder bewegen sich in sensiblen Einrichtungen (z.B. schulpflichtige Kinder), andere nicht (z.B. Tätigkeit im Handwerk); nun kommt ein weiteres Familienmitglied aus einem Risikogebiet zurück – es gelten nur für jene Daheimgebliebene gesonderte Schutzauflagen, die sich in sensiblen Einrichtungen bewegen (MKK-Regelung); für den Reiserückkehrer gilt die Quarantäne-Verordnung (Landesverordnung).
Diese Beispiele setzen ebenfalls voraus, dass kein Mitglied der genannten Familien Erkältungssymptome wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen aufweist.
Warum wird dieses Verfahren nicht hessenweit einheitlich für Reiserückkehrer aus Risikogebieten angewandt?
Eine landesweit einheitliche Linie wäre aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises sinnvoll und notwendig. Da es aber bisher auf Landesebene keinen vergleichbaren Vorstoß im Umgang mit Reiserückkehrer- Haushalten gibt, hat der Main-Kinzig-Kreis per Allgemeinverfügung die Verordnungslage von sich aus ergänzt. Die Kreisspitze wirbt nach wie vor für eine Ergänzung in der Landesverordnung.
Warum geht der Main-Kinzig-Kreis diesen Weg?
In den Tagen vor den Sommerferien hat es im Kreisgebiet ein wieder erhöhtes Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus gegeben. Es genügte teils eine Person, die sich angesteckt hat, um im familiären oder privaten Rahmen das Coronavirus an gleich mehrere Personen zu übertragen. In der Mehrzahl der Fälle war der Ausgangspunkt ein Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Die geltenden Verordnungen des Landes Hessen haben nach fachlicher Bewertung durch das Kreisgesundheitsamt nicht ausgereicht, um die Infektionsketten zu verhindern. Mit der Rückkehr in den Regelbetrieb in Betreuungseinrichtungen und – nach den Sommerferien – in Schulen rechnet der Main-Kinzig-Kreis mit weiteren Infektionsherden, sofern nicht gegengesteuert wird.
Fragen und Antworten rund um Infektionsschutz bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten – Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 8. Juli.
Mit Beginn der Sommerferien steht für viele Familien der Urlaub an. Durch die Corona-Pandemie müssen Reisende dabei einige Hinweise und Verpflichtungen dringend beachten. Das Gesundheitsamt bittet darum, dass sich alle Reisenden am besten vorher über das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) und das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) über die Hinweise zum Zielland informieren. Für die Rückkehr aus dem Ausland gelten ansonsten insbesondere für sogenannte Risikogebiete besondere Auflagen, die der Main-Kinzig-Kreis mit Blick auf sensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Pflegeheime und Krankenhäuser per Allgemeinverfügung noch einmal verschärft hat. ...
Wie kann ich mich schon während des Urlaubs vor einer Coronavirus-Infektion schützen?
Der wirksamste Schutz ist: Abstands- und Hygieneregeln beachten und in Situationen Mund-Nasen- Bedeckungen tragen, in denen Mindestabstände unterschritten werden. Prinzipiell gelten also die Empfehlungen, die auch im Alltag in Deutschland gelten.
Wann muss ich meine Reiserückkehr dem Gesundheitsamt melden?
Nach geltender Verordnungslage dann, wenn eine einzelne Person oder eine Gruppe aus einem Staat zurückkehrt, der laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wird. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist ein rechtzeitiger, tagesaktueller Blick auf die Übersicht unter www.rki.de nötig.
Was sind Risikogebiete und was muss man als Einreisender von dort beachten?
Als Risikogebiete weist das Robert-Koch-Institut die Staaten aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Wer in Hessen lebend aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu isolieren. Das heißt, dass es der Person in diesem Zeitraum nicht gestattet ist, Besuch zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört. Zudem muss die Person dem Kreisgesundheitsamt eine Meldung über ihre Rückkehr machen. Von der verpflichtenden häuslichen Isolierung sind nur die Einreisenden aus Risikogebieten ausgenommen, die ein ärztliches Zeugnis und einen molekularbiologischen PCR-Test nachweisen können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Das Attest muss eine körperliche Untersuchung und Befragung umfassen. Wer beides vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne. Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist dennoch notwendig.
Wie meldet man eine Rückkehr aus Risikogebieten im Main-Kinzig-Kreis?
Die Meldung einer Einreise aus Risikogebieten geht im Main-Kinzig-Kreis schnell und bequem online über das „CoroNetz“ auf der Seite www.mkk.de. Ein Kontaktformular steht unter: „Sie wollen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder kehren von einer Reise zurück?“ Nähere Infos, die einzelnen Regelungen durch die Landesverordnung, die Allgemeinverfügung des Kreises sowie Hinweise zur Quarantäne sind ebenfalls im „CoroNetz“ zu finden.
Gelten im Main-Kinzig-Kreis andere Regeln als in anderen Landkreisen?
Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen teilweise über die Verordnungslage des Landes Hessen hinausgeht. Zum Schutz von „Gemeinschaftseinrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheime oder Krankenhäuser werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene vorsorglich in größerem Maße häuslich isoliert und geschützt. Das betrifft jene, die nicht mitgereist sind, aber im selben Hausstand wohnen und in diesen Einrichtungen betreut, unterrichtet oder beschäftigt werden. Für den Zeitraum von 14 Tagen gilt für sie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten, Kindertagespflegestellen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen. Der Zeitraum kann nur dann etwas verkürzt werden, wenn der Reiserückkehrer nach frühestens sieben Tagen mit einem ärztlichen Zeugnis und einem adäquaten Coronatest nachweisen kann, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Weitere Auflagen für Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten bereits, wobei das Gesundheitsamt dort, wo es nötig erscheint, seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des stärkeren Infektionsschutzes auslegt.
Wann wirken sich die Regeln im Main-Kinzig-Kreis auf Urlauber aus?
In der Urlaubs- und Ferienzeit sind verschiedene Konstellationen innerhalb einer Familie beziehungsweise eines Hausstands denkbar. Bei bestimmten Konstellationen greift die Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises, nämlich dann, wenn ein Familienmitglied desselben Hausstands in einer sensiblen Einrichtung betreut oder beschäftigt wird. Derzeit dürfen beispielsweise Kinder und Jugendliche, die nicht mitgereist waren, ununterbrochen Schulen und Kitas besuchen – und bleiben erst dann als „Kontaktperson“ zu Hause, wenn der Reiserückkehrer im eigenen Haushalt Erkältungssymptome entwickelt hat. Bis dahin hat die Weiterverbreitung des Virus aber oft schon stattgefunden, wie die jüngsten Ereignisse in Grundschulen des Main-Kinzig-Kreises gezeigt haben.
Was bleibt unverändert?
Das lässt sich am besten mit Beispielen aufzeigen:
Ø Ein Familienmitglied oder die ganze Familie kehren aus einem Urlaubsort zurück, der derzeit kein Risikogebiet ist, etwa die Niederlande oder Frankreich: keine Quarantäne – keine zusätzlichen Auflagen.
Ø Ein oder mehrere Familienmitglieder kehren aus einem Risikogebiet zurück und haben im eigenen Hausstand weder Kinder noch Erwachsene, die in sensiblen
„Gemeinschaftseinrichtungen“ unterwegs sind: Quarantäne nur für die Rückkehrer – es gilt die Verordnung des Landes Hessen dazu.
Diese Beispiele setzen jeweils voraus, dass kein Mitglied der genannten Familien Erkältungssymptome wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen aufweist.
Wo gibt es Unterschiede?
Auch dazu einige Beispiele, die ganz wesentliche Konstellationen abdecken, um die es dem Main- Kinzig-Kreis geht:
Ø Ein oder mehr Familienmitglieder kehren aus einem Risikogebiet zurück und leben zusammen mit Personen, die zur Schule oder in die Kita gehen, dort arbeiten, beziehungsweise in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung beschäftigt sind – 14-tägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot für alle aus dem Bereich Schulen und Kitas (MKK-Regelung) und 14-tägige Tätigkeit unter Schutzausrüstung im Bereich medizinischer und pflegerischer Einrichtungen (Landesverordnung); für alle anderen im Hausstand gelten die gewohnten Hinweise und Regeln (Landesverordnung).
Ø Ein Familienmitglied kehrt aus einem Risikogebiet mit einem kurz zuvor im Urlaubsland erstellten Coronatest zurück (negativer Befund); zu Hause lebt er mit Kindern oder Erwachsenen zusammen, die in sensiblen Einrichtungen unterwegs sind – 14-tägiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot für alle aus dem Bereich Schulen und Kitas (MKK-Regelung) und 14-tägige Tätigkeit unter Schutzausrüstung in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, und zwar jeweils so lange, bis der Reiserückkehrer ein ärztliches Zeugnis auf Basis eines adäquaten Coronatests vorlegen kann, frühestens sieben Tage nach der Einreise (MKK-Regelung).
Ø Einige Familienmitglieder bewegen sich in sensiblen Einrichtungen (z.B. schulpflichtige Kinder), andere nicht (z.B. Tätigkeit im Handwerk); nun kommt ein weiteres Familienmitglied aus einem Risikogebiet zurück – es gelten nur für jene Daheimgebliebene gesonderte Schutzauflagen, die sich in sensiblen Einrichtungen bewegen (MKK-Regelung); für den Reiserückkehrer gilt die Quarantäne-Verordnung (Landesverordnung).
Diese Beispiele setzen ebenfalls voraus, dass kein Mitglied der genannten Familien Erkältungssymptome wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen aufweist.
Warum wird dieses Verfahren nicht hessenweit einheitlich für Reiserückkehrer aus Risikogebieten angewandt?
Eine landesweit einheitliche Linie wäre aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises sinnvoll und notwendig. Da es aber bisher auf Landesebene keinen vergleichbaren Vorstoß im Umgang mit Reiserückkehrer- Haushalten gibt, hat der Main-Kinzig-Kreis per Allgemeinverfügung die Verordnungslage von sich aus ergänzt. Die Kreisspitze wirbt nach wie vor für eine Ergänzung in der Landesverordnung.
Warum geht der Main-Kinzig-Kreis diesen Weg?
In den Tagen vor den Sommerferien hat es im Kreisgebiet ein wieder erhöhtes Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus gegeben. Es genügte teils eine Person, die sich angesteckt hat, um im familiären oder privaten Rahmen das Coronavirus an gleich mehrere Personen zu übertragen. In der Mehrzahl der Fälle war der Ausgangspunkt ein Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Die geltenden Verordnungen des Landes Hessen haben nach fachlicher Bewertung durch das Kreisgesundheitsamt nicht ausgereicht, um die Infektionsketten zu verhindern. Mit der Rückkehr in den Regelbetrieb in Betreuungseinrichtungen und – nach den Sommerferien – in Schulen rechnet der Main-Kinzig-Kreis mit weiteren Infektionsherden, sofern nicht gegengesteuert wird.
Das Gesundheitsamt hat am Dienstag eine Neuinfektion mit dem Coronavirus gemeldet. Die betroffene Person wohnt in Gelnhausen. Als genesen stufte das Gesundheitsamt eine weitere Person ein. Seit Ausbreitung des Virus im März haben sich somit 810 Bürgerinnen und Bürger mit dem Coronavirus infiziert. ...
Zieht man davon die mittlerweile 725 als genesen geltenden Fälle sowie die 49, die im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind ab, so verbleiben noch 36 „aktive“ Fälle. Stationär behandelt werden vier Menschen.
Das Gesundheitsamt hat am Montag zwei neue Coronavirus-Infektionen gemeldet, jeweils aus Maintal. ...
Damit haben sich im Main-Kinzig-Kreis seit Ausbreitung des Coronavirus im März 809 Personen nachweislich infiziert, 49 Bürgerinnen und Bürger sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben, 724 haben die Infektion bereits überstanden und gelten laut Gesundheitsamt als genesen (+6). Stationär behandelt werden vier Bürgerinnen und Bürger aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Das Gesundheitsamt meldet am Sonntag keine Veränderungen rund um Covid-19. Für das Wochenende bleibt es bei der am Samstag gemeldeten Neuinfektion sowie dem weiteren Todesfall. ...
Damit haben sich unverändert 807 Personen im Main-Kinzig-Kreis mit dem Coronavirus nachweislich infiziert, 49 Bürgerinnen und Bürger sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. 718 Menschen gelten laut Gesundheitsamt als genesen.