Wenn ein hohes Risiko besteht, dass Sie sich angesteckt haben:
- wenn Sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
- immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.
- wenn Sie aus einen Land einreisen, das nicht zur EU, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland gehört.
Nicht in Quarantäne müssen Sie, wenn Sie
- innerhalb der letzten zwei Wochen im gleichen Raum mit einem Erkrankten mit einer COVID-19 Diagnose waren, ohne einen engen Kontakt,
- in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 waren,
da dann ein geringeres Risiko besteht, sich angesteckt zu haben.
Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen.
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen.